Kleine Erinnerung für alle Gewerbetreibenden:
Wer vor seinem Geschäft Warenständer, Aufsteller oder andere Elemente im öffentlichen Raum platzieren möchte, benötigt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Diese muss immer im Januar für das gesamte Kalenderjahr beantragt werden.
Da der Januar heute zu Ende geht, möchten wir euch diese kleine Erinnerung mitgeben. Die PDF findet ihr im Anhang.
