Schlagwort: Erinnerung

  • Sondernutzungsantrag

    Sondernutzungsantrag

    Kleine Erinnerung für alle Gewerbetreibenden: Wer vor seinem Geschäft Warenständer, Aufsteller oder andere Elemente im öffentlichen Raum platzieren möchte, benötigt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Diese muss immer im Januar für das gesamte Kalenderjahr beantragt werden. Da der Januar heute zu Ende geht, möchten wir euch diese kleine Erinnerung mitgeben. Die PDF findet ihr im Anhang.

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Wir sind der Gewerbeverein Grimma/ Sachsen e.V.
gegründet 1885.
Gemeinsam fördern und stärken wir regionale Unternehmen und gestalten ein lebendiges Gewerbenetzwerk.

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